Regelkonformes Kleingärtnern in Hamburg – Kleingärtnerische Nutzung

Hallo Ihr Lieben,

Ihr wollt Euch einen Kleingarten zulegen oder Ihr gehört zu den Glücklichen, die gerade einen Kleingarten gepachtet haben?! Dann seid Ihr hier genau richtig. Die Wenigsten haben sich vorher mit den Vorschriften und Regelungen beschäftigt, die es rund um das Thema Kleingarten gibt. Warum denn auch?

Gerade am Anfang ist die Euphorie sehr groß und man malt sich in Gedanken die tollsten Sachen aus, möchte einfach so richtig loslegen. Die Laube renovieren, neue Beete anlegen, Bäume pflanzen und sich Gedanken darüber machen möchte, wo der Grill am besten steht…

Dazu fällt mir dieses Zitat ein:

Ziele sind Träume, die wir in Pläne umsetzen; dann schreiten wir zur Tat, um sie zu erfüllen.
                                                                                – Zig Ziglar, amerikanischer Verkaufstrainer –

Also, ran an die Planung – Planung und Recherchen sind die besten Freunde eines Kleingärtners. Das schließt die Vorschriften und Regeln genauso mit ein, wie die Gartengestaltung, die Pflanz- und Ernteplanung für Euer Obst und Gemüse.

Hier seid Ihr nicht allein, der LGH Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg E.V. stellt auf seiner Homepage weitgehende Informationen zur Verfügung. Schaut gern immer wieder mal dort vorbei, dann seid Ihr immer mit den neusten Informationen versorgt.

https://www.gartenfreunde-hh.de/vereine/infothek/merkblaetter-dokumente/

Durch den Eintritt in einen der Kleingartenvereine erhaltet Ihr automatisch die Zeitschrift „Der Gartenfreund“ (print oder online). Dies ist die „Bibel“ der Kleingärtner, mit sehr informativen Beiträgen rund um den Garten, Veranstaltungstipps, Informationen zu Schulungen, Treffen der Bezirksgruppen, Hinweisen zu Gesetzesänderungen…

Nehmt Euch also ganz in Ruhe die Zeit, um Euch die Verordnungen und Regularien, des Landes­bundes genauer anzuschauen. So vermeidet Ihr Missverständnisse und glaubt mir, Euer Vorstand berät Euch lieber, wenn Ihr Fragen habt, als Euch immer wieder auf Verstöße aufmerksam zu machen. Das ist für beide Seiten unangenehm.

Was viele nicht wissen ist, dass diese günstige Pacht für den Kleingarten nur gewährt werden kann, wenn die Regeln eingehalten werden. Dies betrifft vor allem den Punkt „kleingärtnerische Nutzung“.

Der Begriff „kleingärtnerische Nutzung“ wird Euch von jetzt ab immer wieder über den Weg laufen. Er definiert sich aus der gärtnerischen Nutzung und der Erholungsnutzung von Kleingärten. In diesem Zusammenhang wird meistens auch von der 1/3 Regelung gesprochen.

Dies bedeutet, dass auf der Parzelle

  • 1/3 für die Erzeugung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf – z.B. Obst, Gemüse, Kräutern, Beeren, Blumen genutzt werden
  • 1/3 für Zierpflanzen, also, Blumen, Ziergehölze, Rasen, Gartenteiche, Trockenmauern und Biotope zur Verfügung stehen und
  • 1/3 für Baulichkeiten, hierzu gehören, die Laube, die Terrasse, Wege und der Kompost.

Optimal ist die Biodiversität, und ein ausgewogenes Verhältnis von Anbauflächen für Gartenbauerzeugnisse und Zier- und Erholungsflächen.  Kleine Parzellenecken dürfen und sollen sich sogar selbst überlassen werden, hier können durch kleinere Totholzecken Rückzugsräume für Tiere geschaffen werden. Auch Bienenweiden und Bienenhotels sind sehr gern gesehen.

Hättet Ihr das gewusst? Nein, wusste ich auch nicht. Allein dieses Wissen verändert die Sichtweise enorm und man bekommt gleich ein ganz anderes Bild von seinem Garten.

Die Erholung spielt natürlich auch eine große Rolle. Gartenarbeit gilt als gesundheitsfördernd und ausgleichend.

Was gibt es Schöneres, als nach einem anstrengenden Tag im Büro etwas im Garten zu machen, oder sich einfach mal in die Füße hochlegen und ein Buch zu lesen. Herrlich!

Viele Grüße

          Svenia

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