
Der Traum vom eigenen Kleingarten beginnt meist mit einem Bild im Kopf: spielende Kinder, frisches Gemüse und laue Sommerabende auf der Terrasse. Doch bevor der erste Spatenstich erfolgt, steht eine kluge Planung an. Im Kleingarten gilt es dabei, eine besondere Balance zu finden – zwischen den individuellen Bedürfnissen der Familie, der Liebe zur Natur und den Regeln des Bundeskleingartengesetzes.
Der Familien-Check: Wer braucht was?
Ein Garten für Familien muss ein Multitalent sein. Er ist Abenteuerspielplatz, Ruheoase und Lernort zugleich. Erstellt zu Beginn eine Wunschliste, priorisiert diese:
- Aktivzonen: Wo ist der beste Platz für den Sandkasten oder ein Spielhaus? Tipp: Platziert Spielbereiche so, dass sie von der Terrasse oder der Laube aus gut einsehbar sind, aber nicht die gesamte sonnige Mitte des Gartens beanspruchen.
- Ruheinseln: Brauchen die Eltern eine Hängematte oder einen geschützten Rückzugsort?
- Lernorte: Ein eigenes kleines Beet für die Kinder (z. B. mit schnell wachsenden Radieschen oder Sonnenblumen) weckt schon früh das Verständnis für die Natur.
Naturnah von Anfang an: Vielfalt statt Rasenwüste
Ein moderner Kleingarten darf – und soll – leben! Naturnahe Gestaltung bedeutet nicht Wildwuchs, sondern gezielte Vielfalt. Das ist nicht nur gut für das Gewissen, sondern auch für die Kinder, die hier die Natur hautnah erleben können.
- Wilde Ecken zulassen: Eine kleine Ecke mit Brennnesseln oder eine Benjeshecke (Totholzhecke) bietet Unterschlupf für Igel und Nahrung für Schmetterlingslarven.
- Heimische Vielfalt: Setzt bei der Planung auf heimische Sträucher wie die Felsenbirne oder den Holunder statt auf exotische Zierhölzer. Sie sind robuster und ökologisch wertvoller.
Die „Drittel-Regelung“: Das rechtliche Gerüst
Wer im Kleingarten plant, muss die Drittel-Regelung im Hinterkopf haben. Auch wenn man am liebsten nur Rasen für die Kinder oder nur eine riesige Terrasse hätte, schreibt das Kleingartenwesen eine grobe Aufteilung vor:
- Ein Drittel kleingärtnerische Nutzung: Hier wachsen Obst und Gemüse für den Eigenbedarf.
- Ein Drittel Ziernutzung: Hier ist Platz für Blumenbeete, Ziersträucher und Rasenflächen.
- Ein Drittel bauliche Nutzung: Dazu zählen die Gartenlaube, Wege und Sitzplätze.
Zu diesem Thema habe ich bereits einen Artikel veröffentlicht: https://harmonic-lifetime.de/rechtliches-rund-um-den-kleingarten/regelkonformes-kleingaertnern-in-hamburg-kleingaertnerische-nutzung/
Mein Tipp: Plant das Nutzpflanzen-Drittel direkt „kindgerecht“. Naschhecken mit Himbeeren, Erdbeeren oder Johannisbeeren zählen zur kleingärtnerischen Nutzung und sind bei Kindern der absolute Renner!
Wie geht beim nächsten Mal in Teil 2 der Gartenplanung weiter?
Dieser erste Schritt stellt sicher, dass Euer Garten nicht nur schön aussieht, sondern auch Bestand hat und allen Familienmitgliedern gerecht wird. Beim nächsten Mal beschäftigen wir uns damit, neue offen Räume und Rückzugsmöglichkeiten zu erschaffen.
Bis zum nächsten Mal – Harmonische Grüße
Svenia